Wir sind Wahlphysiotherapeuten. Das heißt, dass Sie die Therapieeinheiten zuerst selbst durch eine Überweisung bezahlen und dann die Honorarnote samt Ihrer Überweisung/Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen können.
Danach erfolgt, je nach Sozialversicherungsträger, eine Rückerstattung der Kosten der Therapie. Diese belaufen sich auf in etwa 50-100 Prozent der gesamten Summe (z.B.: ÖGK – Rückerstattung für 45min – 45,62 Euro, für Hausbesuche 30,40 Euro).
Falls Sie eine Zusatzversicherung besitzen übernimmt diese eventuell den Restbetrag. Die Kosten für Physiotherapie können unter bestimmten Voraussetzungen beim Steuerausgleich beim Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.